Die Namenstradition der Sikhi: Singh und Kaur, gemeinsamer Ursprung, gemeinsame Nachnamen

Die Vornamen von Sikhs sind abgeleitet aus inspirierenden Wörtern aus den Schriften der Weisen, auf die die Sikh-Religion zurückgeht. Gemeinsam sind jeweils die Nachnamen, Kaur für weibliche und Singh für männliche Sikhs. Sie symbolisieren, dass beide einzigartige Charakteristika mitbringen, die sich gegenseitig ergänzen. Foto: Maurice Weiss

Gleichwürdigkeit und Komplementarität

Die Weisheiten der Sikh-Religion, die im Original Sikhi genannt wird, betonen den gemeinsamen Ursprung allen Seins. Daraus wird die Gleichwürdigkeit aller Menschen abgeleitet. Um diesen Aspekt im Alltag zu vergegenwärtigen, haben sich vielfältige Traditionen entwickelt. Dies gilt auch für die Namen von Sikhs. Jeder Vorname hat traditionell eine inspirierende Bedeutung und hebt eine besondere Tugend hervor. Neben den individuellen Vornamen betonen gemeinsame Nachnamen das Gemeinschaftliche. Männliche Sikhs tragen seit dem Mittelalter traditionell den Familiennamen Singh und weibliche Sikhs den Nachnamen Kaur. Das Wort Kaur stammt von Kunwar ab und kann mit Prinzessin übersetzt werden. Es betont Würde, Loyalität und Hingabe. Singh bedeutet Löwe und symbolisiert Unabhängigkeit, Stärke und Führung. Die jeweils unterschiedlichen Nachnamen für Mann und Frau symbolisieren, dass beide einzigartige Charakteristika mitbringen, die sich gegenseitig ergänzen.

Vom Stände- und Kastenwesen: Namen üben Macht aus

Um den Hintergrund der Namenstradition besser verstehen zu können, hilft die Berücksichtigung des historischen Kontextes der Ursprungsregion der Sikhi. In Indien weist der Nachname oftmals auf einen bestimmten Berufsstand bzw. eine soziale Schicht (Kaste) hin. Daraus wurde und wird auch heute noch eine wertende soziale Zuordnung vorgenommen, die zu Vorurteilen und Ausgrenzung führen. Die bis heute vorherrschenden Namen in Indien haben eine ähnliche hierarchische Konnotation wie in der europäischen Ständegesellschaft. Bis etwa zum 12. Jahrhundert war es in Europa üblich, nur einen Vornamen zu besitzen. Ab dem Spätmittelalter begann man jedoch jeder Person einen Familiennamen zuzuordnen, der von Generation zu Generation übertragen wurde. Namen wie Müller, Fischer, Schneider oder Schulz gingen zusehends einher mit der Reputation des jeweiligen Berufsstandes.

Namen üben also Macht aus. Bis heute. Menschen mit ausländisch klingenden Namen haben in Deutschland nachweißlich schlechtere Bewerbungschancen. Hingegen führen vermeintlich adlige Namen mit Zusätzen wie “von der” bis heute zu eher positiven Assoziationen und können sogar förderliche Auswirkungen auf die Karriere haben, wie wissenschaftliche Auswertungen zeigen (siehe unter anderem Arbeiten des Forschungsbereichs des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration SVR, Raphael Silberzahn und Eric Luis sowie Uwe Kanning).

Eine Menschenfamilie

Um soziale Hierarchien und Vorurteile abzubauen und die Gleichwürdigkeit und gemeinsame spirituelle Abstammung aller Menschen zu betonen, begannen Sikhs ab dem 17. Jahrhundert gleichlautende Nachnamen anzunehmen. Wie andere bis heute bewahrte Traditionen wurden die gemeinsamen Nachnamen vom zehnten Weisen Gur Gobind Singh eingeführt. Sie etablierten sich ausgehend von der Initiierung der Fünf Geliebten (Panj Piare) durch die Khade Di Pahul Zeremonie zum Bund der Reinen (Khalsa) durch den letzten der zehn direkt aufeinander folgenden Weisen 1699. Gur Gobind Singh rief dazu auf, sozial konnotierte Namen wie Bains, Bedi, Brar, Dhillon, Ghotra, Gill, Sidhu oder Saini, die auf den Klan (Ghot) bzw. die vermeintliche Kaste (Jaat) hinweisen, abzulegen und stattdessen Nachnamen anzunehmen, die verdeutlichen, dass wir einer Menschheitsfamilie angehören. Seither nehmen Sikh-Männer, die sich bewusst zum Sikh-Sein entscheiden, den Nachnahmen Singh an. Sikh-Frauen tragen den Nachnamen “Kaur”. Etwaige Namenszusätze, die auf den Klan oder die vermeintliche Kaste hinweisen, werden abgelegt. Damit einher geht, jedwede vorangestellte Ehrentitel wie Sant, Braham Giani, Siriman 108 oder Mahapursh konsequent zu meiden. Diese selbstgewählten Titel sollen die eigene Person auf eine höhere Stufe stellen und die vermeintliche Heiligkeit betonen.

Bereits nach der Gründung des Khalsa nahmen herausragende Persönlichkeiten wie die Sahibzade, die vier Söhne des zehnten Weisen, die Nachnamen Singh an. Ebenso der zehnte Weise selbst, der fortan nicht mehr Gobind Rai sondern Gobind Singh genannt wurde. Gleichzeitig wurde die Tradition etabliert, die Vornamen aus den überlieferten Schriften der Weisen (Gurbani) abzuleiten.

Beachtenswert ist, dass der zehnte Weise Gur Gobind Singh, der den Bund Khalsa schuf, bewusst vermied, den Namen Khalsa einem Individuum anzufügen. Er selbst hat nach der Etablierung des Bundes der Reinen das Wort Khalsa weder seinem eignen Namen angefügt noch jemals einem anderen Menschen verliehen. Hintergrund ist, dass der Khalsa die Gesamtheit aller umfasst, die dem Orden angehören und nicht ein Individuum.

Wie finden Sikhs einen Namen für ein neugeborenes Baby?

Für Sikhs ist die Geburt eines jeden Kindes ein kostbares Geschenk. Sie vermeiden die Bestimmung des Geschlechtes vor der Geburt. Umfangreiche geschlechtsspezifische Überlegungen zum Vornamen müssen Sikh nicht anstellen. Denn die Vornamen können zumeist für alle Geschlechter verwendet werden. Sollte also wider Erwarten ein Junge statt eines Mädchens das Licht der Welt erblicken, ist lediglich dem ausgewählten Vornamen ein Singh anzufügen, um den Namen geschlechtskonform zu vervollständigen.

Der Vorname wird sorgsam ausgewählt. Er soll dem Kind ein Leben lang Inspiration für ein weisheitsorientiertes Leben geben. Um einen angemessenen Namen zu finden, nehmen Sikhs die Schriften der Weisen (Gurbani) zur Hilfe. Dabei wird das zentrale Werk für Sikhs, der Guru Granth Sahib, nach dem Zufallsprinzip aufgeschlagen. Der Anfangsbuchstabe des ersten Wortes auf der linken Seite bildet den ersten Buchstaben für den Vornamen des Kindes. Nun wählen die Eltern ein Wort aus den Schriften mit dem entsprechenden Anfangsbuchstaben aus. Dabei achten sie darauf, dass das Wort eine Tugend in Erinnerung ruft, wie Wahrhaftigkeit, Liebe oder Furchtlosigkeit. Ist der Vorname gefunden, wird nun je nach Geschlecht des Kindes der Nachname Kaur oder Singh angefügt. Wenn es aus praktischen Gründen nicht möglich ist, den Namen aus dem Guru Granth Sahib zu bestimmen, zum Beispiel weil es keine Gemeinde in der Nähe gibt und man selbst das Gesamtwerk der Schriften nicht zu Hause hat, kann man alternativ eine kleine Ausgabe (Gutka) nutzen oder eine Online Version bzw. App des Guru Granth Sahib.

Ein Name, der ein Leben lang inspiriert

Es ist ratsam, sich bei der Namenswahl Zeit zu lassen. Der Name wird ein Leben lang beibehalten und vermittelt dem Kind eine inspirierende Botschaft. Eine Tochter, die den Vornamen “Unerschrocken” erhält, kann sich in schwierigen Zeiten immer vor Augen führen, dass sie nichts zu fürchten hat. So kann sie sich auf ihre Stärke und die positiven Dinge des Lebens besinnen. Dabei ist auch mit zu überlegen, wie der Name klingt. Denn je nach Landessprache, in dem eine Familie lebt, kann ein Sikh-Name unerwünschte Assoziationen hervorrufen. Helfen können Webseiten bzw. Apps, in denen man Wörter eingeben kann, die dann in der jeweiligen Sprache ausgesprochen werden.

Rechtliche Probleme mit Sikh-Namen: Namensrecht und Religionsfreiheit unter einen Turban bekommen

Sikhs erleben wiederholt Probleme, wenn es um ihre Namenstradition geht. Während in Großbritannien die Behörden sehr offen und flexibel sind, tragen zahlreiche Sikhs in Deutschland einen unpassenden Nachnamen, weil die Behörden nicht bereit waren, die Namenstradition der Sikhi anzuerkennen. Je nach Land kommt es vor allem bei der Namensgebung von neugeborenen Kindern von Sikhs zu rechtlichen Problemen. So kommt es vor, dass die Behörden den Vor- und Nachnamen nicht akzeptieren, weil sie diese nicht kennen und nicht wissen, dass Sikhi die fünftgrößte Weltreligion ist, die einer eigenen Namenstradition folgt. Zum Teil rühren solche Schwierigkeiten auch daher, dass Eltern die Hintergründe der Namenstradition aus sprachlichen oder anderen Gründen nicht ausreichend erklären können.

Das deutsche Namensrecht sieht vor, dass alle Kinder von einem verheirateten Paar den gleichen Nachnamen annehmen. Damit trifft die bestehende Gesetzgebung in Deutschland auf die Namenstradition der Sikhi. Denn wenn eine Sikh-Familie zwei Kinder mit unterschiedlichem Geschlecht hat, müssen beide Kinder nach deutschem Recht einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Wird also erst ein Junge geboren und heißt dann traditionell “Singh” mit Nachnamen, muss die kleine Schwester ebenfalls diesen Nachnamen annehmen. Daraus ergeben sich Identitätsprobleme bei Sikhs. Ein Sikh-Mädchen, welches den Nachnamen “Singh” trägt, kann mit einem Mädchen verglichen werden, das Adam bzw. einem Jungen, der Eva genannt wird. In beiden Fällen ist die Namenswahl für das jeweilige Geschlecht unangemessen. Dies ist eine Missachtung der grundgesetzlich verankerten Religionsfreiheit.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es:

Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Art 3 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 4 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besagt:

§ 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.

Um Sikhs ihre Würde und die Freiheit ihrer Religionsausübung zuzugestehen und eine Benachteiligung aufgrund der veralteten Gesetzgebung zu vermeiden, wäre eine gesetzliche Anpassung erforderlich, die der Pluralität der heutigen Gesellschaft Rechnung trägt. Hilfsweise wäre die Schaffung einer Ausnahmeregelung auf Basis einer nachweißlichen religiösen bzw. weltanschaulichen Namenstraditionen zielführend, um das Namensrecht und etablierte Traditionen unter einen Turban zu bekommen.

Im Bundesministerium der Justiz denkt man darüber nach, eine geschlechtsangepasste Form (siehe Abschnitt V) des Ehenamens einzuführen (§ 1617f BGB-E). Möglicherweise wäre die Anerkennung von "geschlechtsangepassten Nachnamen" eine Lösung für Sikhs. Denn der Geburtsname eines minderjährigen Kindes kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinem Geschlecht angepasst werden.

Wie das erste, so das zweite Kind: Alternative Lösungen zur Findung eines gemeinsamen Nachnamens

Solange das Namensproblem rechtlich nicht gelöst wird, gibt es eine temporäre und bereits erfolgreich praktizierte Alternative, unter anderem im Rhein-Main Gebiet. Dabei wird ein neuer gemeinsamer Familienname auf Basis eines inspirierenden Wortes aus der Gurbani gefunden. So könnte eine Familie mit einer Tochter und einem Sohn den Nachnamen “Daya” (gnädig) annehmen. Bei dieser Variante werden “Kaur” und “Singh” zu zweiten Vornamen. Für diesen Schritt ist eine kostenpflichtige Vor- und Nachnamensänderung mit schriftlicher Begründung notwendig. Da die gesetzlichen Grundlagen hier andere sind als bei der Namensgebung bei der Geburt, müssen wichtige Gründe angegeben werden. Religiöse Gründe können anerkannt werden. Eine Namensänderung kann je nach Sachlage mehrere hundert Euro betragen. Die Höhe wird von der Behörde festgesetzt.

Ein weiteres Problem taucht auf, wenn Sikhs, die aus Indien eingewandert sind, einen Reisepass besitzen, der nur einen Namenseintrag in der Rubrik “Vorname” führt, zum Beispiel Gian Singh. Die Stelle für den Familiennamen ist in diesen Fällen nicht ausgefüllt worden. Bei anderen wiederum finden sich ein Namenszusatz, der eine Zugehörigkeit zu einem bestimmten Klan bzw. Kaste ausdrückt. Diese Namenszusätze mit sozialer Konnotation wurden zumeist von den Vorfahren aus Unwissenheit mit in die Geburtsurkunde bzw. den Pass eingetragen. Solche Praktiken können eingeordnet werden, wenn sie in den größeren Kontext der britischen Kolonisierung und der damit einhergehenden Bürokratisierung Indiens gestellt werden. Im Zuge der Gründung Indiens 1947 wurden Formulare entwickelt, die gezielt die Kaste bzw. die Klanzugehörigkeit abfragten. Entsprechend haben auch Sikhs angefangen, ihre eigentlich bereits überwundene vermeintliche Klanzugehörigkeit auszuweisen. Viele Sikhs waren sich über die Langzeitfolgen der Namenszusätze in offiziellen Dokumenten nicht bewusst.

Weniger problematisch ist die Beantwortung von Rückfragen zu den Vornamen von Sikhs seitens der Standesämter. Zumeist wollen die Behörden wissen, ob es sich wirklich um einen angemessenen Namen handelt. Nachweise über das Internet, wodurch hervorgeht, dass andere Sikhs den Vornamen bereits tragen oder Auszüge aus den Schriften der Weisen, die den Namen enthalten oder eine Bestätigung bspw. des Rates der Sikhi reichen in der Regel aus

Hinweis: Der vorliegende Text des Rates der Sikhi (SikhiCouncil) kann bei Bedarf den entsprechenden Behörden vorgelegt werden.

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